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An die Energiegemeinschaft wird der Arbeitspreis bezahlt.

Die Netzkosten und weitere Gebühren werden vom Netzbetreiber verrechnet. Hier werden für den Bezug von Eurem regulärem Lieferanten (z.b. EWW, EnergieAG, Verbund) die vollen Kosten verrechnet, und für den Bezug von der EEG hingegen nur die reduzierten Netzkosten und keine Gebühren (Preise siehe Unsere Angebote). Abhängig von Eurem regulärem Lieferanten bekommt ihr jeweils eine Rechnung vom Netzbetreiber und Lieferanten, oder beides gemeinsam vom Lieferanten.

Bezieher und Verbraucher erhalten per eMail die Abrechnung vom Verein. Gutschriften werden auf das bekanntgegebene Konto des Einspeisers ausbezahlt. Offene Beträge sind auf das jeweilige Vereinskonto zu überweisen.

 

Bezahlung per Lastschrift ist seit November 2025 möglich und nun bereits als Option im Anmeldeformular beinhaltet.
Nachträglich kann die Lastschrift hier eingerichtet werden: SEPA-Mandat

 

Es können auch mehrere Zählpunkte (Bezug als auch Einspeisung) auf einer Abrechnung zusammengefasst werden. Die Energiemengen je Zählpunkt werden auf der Sammelrechnung ausgewiesen.

Für Bezieher und Verbraucher erfolgt die Abrechnung grundsätzlich je Quartal, in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen. Bei Kleinstbeträgen wird ev. erst nach 6 Monaten abgerechnet.

Bei Anmeldung ist im online-Formular der Jahresnetzbezug  anzugeben. Je 5000kWh werden 50€ (BEG und EEG Schwanenstadt Nord 100€) berechnet, welche verwendet werden um bei den Quartalsabrechnungen die Einspeiser unmittelbar auszahlen zukönnen und wir nicht warten müssen bis der allerletzte Bezieher bezahlt hat (es gibt hier leider immer wieder Verzögerungen). Gleichzeitig ist die Kaution für die EEG eine Risikoreduzierung falls es zu Zahlungsausfällen kommt.

Die Kaution wird bei Beendigung der Teilnahme auf der Schlußrechnung in Abzug gebracht.

Die Grundidee des Ökostromgesetz, bzw. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz war kleinteilige Stromerzeuger, z.b. PV-Anlagen, zu fördern.

Zum einen entfallen für den Bezug aus einer EEG etliche Gebühren und es kommt zur Reduktion der Netzkosten (siehe Unsere Angebote).

Zum anderen wurde auch der administrative Aufwand für die EEG gering gehalten. D.h. die Abrechnung der Netzkosten, als auch Wegfall der Gebühren wird weiterhin vom Netzbetreiber gemacht.

 

Der Arbeitspreis welcher von der EEG verrechnet wird ist damit höher als der Einspeisetarif der EEG. Für den Bezieher ist aber auch die Reduzierung der Gebühren/Netzkosten von rund 4,8c/kWh (Wert für regionale EEG) zu berücksichtigen, wodurch der effektive Arbeitspreis tatsächlich geringer ist als der Einspeisetarif.

Dies hängt von vielen Faktoren an: wie hoch der Jahresverbrauch, Lastkurve Sommer/Winter (z.b. Wärempumpenheizung Winter), Lastkurve tagsüber (z.b. eAuto wird nur tagsüber geladen), wieviel PV-Überschuss ist vorhanden, ...

Im Jahresmittel sind 30-50% möglich, der Rest wird vom regulären Anbieter bezogen. Durch Balance der Einspeiser und Bezieher in der EEG versuchen wir dieses Ziel sicherzustellen.

 

Maximieren kann man den EEG-Bezug aber auch: Strom dann beziehen wenn die Sonne scheint :-)

Dies gilt besonders für große Verbraucher: Waschmaschine, Geschirrspüler, eAuto,...

Ohne Sonne, kein PV-Überschuss und kein Strom in der Nacht? Nicht ganz: manche unserer EEG-Teilnehmer nutzen ihren Stromspeicher um tagsüber voll aufladen, und nachts für Eigenbedarf und Einspeisung nutzen.

Vorteil Einspeiser: erhöhte EEG-Vergütung auch in der Nacht (wir geben gerne die EEG-Grundlast bekannt, dann habt ihr 100% EEG-Abnahme in der Nacht))

Vorteil Bezieher: auch nachts den günstigen EEG-Preis

Was passiert physikalisch im Stromnetz?

zunächst ein Vergleich: Stell dir einen See vor, wo es Zu- und Abflüsse gibt. Wenn z.b. für Felder Wasser entnommen wird gibt es keine Zuordnung aus welchem Zufluss dieses Wasser kommt.

Ähnlich ist es beim Stromnetz: Der Strom, bzw. viel mehr die elektrische Energie fließt IMMER am kürzesten Weg vom Erzeuger (z.b. Kraftwerk, PV-Anlage) zum Verbraucher (z.b. Haushalt, Industrie).

Wenn Du eine PV-Anlage hast, bekommt dein Nachbar daher physikalisch die elektrische Energie von Dir, und nicht von seinem Lieferanten.

Und wie funktioniert dann die Abrechnung?

Dies geschieht "bilanziell". Da durch jeden einzelnen Stromzähler bekannt ist wieviel Strom erzeugt wurde (inkl der Information ob aus Wasserkraft, kalorisch, PV, ...) und verbraucht wurde, kann für jeden Akteur am Strommarkt (Kraftwerksbesitzer, Stromhändler, Endverbraucher,..) billanziell eine Rechnung gestellt werden.

Und dies gilt auch für die Energiegemeinschaften, da auch hier durch die Einspeise- und Verbrauchszähler die Energiemengen bekannt sind.

Alle Netzbetreiber in Österreich (z.b. NetzOÖ AG) sind verpflichtet die Daten der Stromzähler ihrer Kunden zentral in das sogenannte "EDA-Portal" (EDA= energiewirtschaftlicher Datenaustausch) zeitnah einzutragen.

Als Verein für eine Energiegemeinschaft haben wir Zugriff auf diese Daten um die Einspeise/Verbrauchsdaten unserer Teilnehmer abzufragen, und darauf basierend können wir innerhalb der EEG abrechnen

Die Netzbetreiber stellen im EDA-Portal die Energiedaten für jedes 15min Intervall zur Verfügung, sowohl für Einspeiser, als auch für Verbraucher.

 

Aufteilung der Energie innerhalb der EEG erfolgt innerhalb jedes 15min-Intervalls prozentuell identisch für jeden EEG-Teilnehmer. D.h. wer doppelt soviel verbraucht/erzeugt, dessen EEG-Anteil ist ebenfalls doppelt so groß. Die Berechnung der EEG-Anteile erfolgt durch den Netzbetreiber.

 

Fall1: es gibt in der EEG mehr Überschuss als verbraucht wird

d.h. in diesem 15min Intervall bekommen alle Bezieher zu 100% den Strom aus der EEG.

Umgekehrt wird aber nicht der gesamt Überschuss verbraucht. Hier wird nun der EEG-Verbrauch propotional zum Überschuss je Einspeiser aufgeteilt. D.h. größere PV-Anlagen verkaufen mehr kWh and die EEG als kleinere.

Fall2: es gibt in der EEG zu wenig Überschuss als verbraucht wird

d.h. in diesem 15min Intervall wird der Überschuss der Einspeiser zu 100% von den Beziehern verbraucht.

Umgekehrt kann aber nicht der gesamte Verbrauch abgedeckt werden. Hier wird nun der EEG-Überschuss propotional zum Verbrauch je Bezieher aufgeteilt. D.h. wer mehr verbraucht bekommt  mehr kWh aus der EEG als jene die weniger verbrauchen.

 

Und diese Berechnung wird für jedes 15min-Intervall, in jeder Stunde, an jedem einzelnen Tag gemacht.

 

Diese Vorgehensweise wird als "dynamische Zuteilung" bezeichnet, da die Alternative "statische Zuteilung" keine Vorteile bietet. Weitere Informationen zu diesen 2 Varianten sind hier zu finden: Messung & Aufteilung

Unternehmen können sich an EEGs beteiligen, wenn es sich um KMUs handelt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Großunternehmen (ab 250 MA und über 50 Mio Umsatz bzw. 43 Mio Euro Bilanzsumme - siehe Definition  https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/KMU-definition.html) sowie Strom- und Gasversorger.

 

An BEGs können KMUs als auch Großunternehmen teilnehmen

 

Quelle: EEG-Ratgeber-KMU

Bei den Meisten Netzbetreiben (z.b. NetzOÖ) kann selbst im Kundenportal die Teilnahme an der Energiegemeinschaft mit Wirkung am nächsten Tag beendet werden.

Falls wir das für Euch machen sollen dann gebt uns bitte ein paar Tage Zeit. Spätestens nach 2 Wochen wird es aber erledigt sein. Wirksam wird es am Folgetag wenn wir es im EDA-Portal eingetragen haben.

 

Bei kleinen Netzbetreiben kann es 2 oder 4 Wochenfristen geben.

 

Für Bezieher und Einspeiser von mehr als 50.000kWh pro Jahr gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat, jeweils zum Monatsletzten.

Für die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist es notwendig im Zählerschrank einen SmartMeter des Netzbetreibers zu haben, damit die 15min kWh-Werte für die Abrechnung erfasst werden können. In Oberösterreich wurden bereits die meisten alten Zähler (Ferrarrizähler mit sich mechanisch drehender Zählscheibe) ausgetauscht.

 

Der Netzbetreiber wird nach Eurer Anmeldung bei uns automatisch über das EDA-Portal informiert. Falls es bei Euch noch keinen Smartmeter gibt, so wird dieser vom Netzbetreiber kostenlos ausgetauscht. Der einzige Nachteil wäre dann, dass es ein paar Wochen dauern kann bis ihr Strom über die Energiegemeinschaft bezieht.

Sowohl für Bezieher als auch Einspeiser ist die Teilnahme an mehreren GEA/EEG/BEG möglich. Die Aufteilung erfolgt hierbei über den sogenannten Teilnahmefaktor.

 

Im Falle 1 Energiegemeinschaft wird dieser auf 100% von den Admins der Energiegemeinschaft gesetzt. 

Im Falle von 2 oder mehr Energiegemeinschaften wird der gesamte Bezug, bzw. Einspeisemenge prozentual auf die EGs aufgeteilt - unabhängig von der tatsächlich verfügbaren/benötigten Energiemenge. Ein Beispiel: Ein Einspeiser ist 50/50 in 2 EGs. Es werden 10kW ins Netz eingespeist. In EG1 könnten 10kW abgenommen werden, es werden aber nur 50% d.h. 5kW zugewiesen. In der 2. EG werden 2kW benötigt, damit werden die verbleibenden 3 kW mit dem default-Abnehmer (z.b. ÖMAG) verrechnet. Sinngemäß gilt dies auch für die prozentuelle Bezugsaufteilung.

 

Aus unserer Sicht gibt es nur 2 Situation, wo eine Mehrfachteilnahme sinnvoll ist:

  1. es ist nicht bekannt welche EG mehr Vorteile übers Jahr hat --> bei beiden mit 50% mitmachen und sich nach 1 Jahr für die "bessere" entscheiden.
  2. die "bessere" EG kann euch nur eingeschränkt (d.h. Teilnahmefaktor <100%) hinzunehmen, dann den Rest zur "2. Besseren"

 

Der Teilnahmefaktor kann ausschließlich von den Admins der EG geändert werden, wobei dies technisch nur an Arbeitstagen und tagsüber möglich ist. Eine Zustimmung des EG-Teilnehmers im Portal des Netzbetreibers ist dazu nicht notwendig.

 

Wenn jemand an einer weiteren EG teilnehmen möchte ist daher zunächst die bisherige EG zu kontaktieren um den Teilnahmefaktor auf z.b. 25%  zu setzen. Erst nach erfolgter Umstellung kann am Folgetag von der 2. EG der Zählpunkt mit maximal 75% hinzugefügt werden.

Unsere Motivation ist eine faire Preis-Balance zwischen PV-Einspeiser und Bezieher. Der Hauptzweck des Vereins darf nicht im finaziellen Gewinn liegen, daher gibt es bei uns auch keine Einstiegs-Rabatte, oder Köder-Angebote.

 

Eine Preisanpassung erfolgt falls sich das Jahresmittel des Referenzpreises deutlich verändert, oder z.b aufgrund weiterer Energiegemeinschaften (neu gegründet, oder bei deren Preisanpassung) im selben Netzgebiet. Auch hier werden die Teilnehmer unmittelbar informiert.

 

Im Fall einer Preisanpassung profitiert der Verein nicht davon. Es wird dadurch vielmehr versucht die Vorteile der EEG fair auf Abnehmer und Einspeiser aufzuteilen. Sollte jemand nicht mit der Preisanpassung einverstanden sein, haben die Teilnhemer die Möglichkeit die Teilnahme zu beenden:

  • keine Bindungsfrist für Privathaushalte
  • 1 Monat Kündigungsfrist ab 50.000kWh Jahres-Netzbedarf/Einspeisung (bisheriger Preis wird längstens 2 Monate ab Änderung  in Schlussrechnung berücksichtigt)

Wobei eine Beendigung für uns unrealistisch/unwahrscheinlich ist :-)

 

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